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Höflichkeit in Tibet

Wenn man das Zelt oder Haus eines Tibeters besucht, darf man nicht auf die Schwelle treten. Beim Anreden eines Tibeters sollte man hinter den Namen „la" anhängen, um Respekt und Warmherzigkeit zu zeigen. Wenn der Gastgeber einen Platz nehmen lässt, sollte man mit übereinandergeschlagenen Beinen sitzen und die Beine nicht strecken, geschweige denn dem anderen die Fußsohlen zeigen. Wenn man Geschenke bekommt, soll man sie mit beiden Händen empfangen. Wenn man Geschenke schenkt, soll man sich verbeugen und sie mit beiden Händen über den Kopf erheben. Wenn man Zigaretten, Wein oder Tee anbietet, muss man sie mit beiden Händen überreichen. Passen Sie auf, dass Sie Ihre Finger in keine Schüssel stecken.

Wenn der Gastgeber einen Toast ausbringt, soll man den Zeigefinger in den Wein stippen und dreimal Wein versprenkeln, nämlich in den Himmel, in die Luft und auf den Boden, was bedeutet, dass man einen Toast vor allem auf Himmel, Erde und die Ahnen ausbringt. Danach nimmt man einen Mundvoll Wein. Der Gastgeber wird das Glas auffüllen. Dann nimmt man noch einmal einen Mundvoll und der Gastgeber füllt das Glas noch einmal auf. Das Ritual wiederholt man dreimal. Beim vierten Mal soll man aber den Wein in einem Zuge austrinken.

Die Tibeter essen kein Pferde-, Hunde- oder Eselfleisch. In manchen Gebieten isst man auch keinen Fisch. Die einheimischen Essgewohnheiten sind zu respektieren.

Man darf hinter einem Tibeter weder klatschen noch spucken. Sonst wird man für unhöflich gehalten.

Die Zunge herauszustrecken, ist bei den Tibetern eine Art der Begrüßung. Und es ist Teil der Etikette, die Hände zu falten.

Bei der Besichtigung eines Tempels darf man nicht rauchen, geschweige denn Buddhastatuen und religiöse Gegenstände berühren oder fotografieren. Man soll im Uhrzeigersinn gehen (außer in den Klöstern der Bön-Religion).

Wenn man buddhistische Pagoden, Klöster, Manidui und andere religiöse Bauten besichtigt, soll man im Uhrzeigersinn gehen (außer in den Klöstern der Bön-Religion.) Man darf nicht über religiöse Gegenstände schreiten.

Man darf einen Adler, den heiligen Vogel der Tibeter, nicht vertreiben, geschweige denn verletzen. Man darf Rinder und Ziegen mit roten, grünen oder gelben Tuchstreifen im Freien auch nicht stören.

(Quelle: CNTA)