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ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN [ zurück ]
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit Ihrer schriftlichen oder mündlichen Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen die Reisebestätigung entweder über den Vermittler oder direkt aushändigen.
1.3 Weicht unsere Annahmeerklärung von Ihrer Anmeldung ab, so liegt hierin ein neues Angebot von uns. Wir halten uns an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären.
1.4 Sonderleistungen (Einzelzimmer, Ausflüge, Anschlussflüge u.a.) können nur berücksichtigt werden, wenn Sie mit der Anmeldung gebucht werden.

2. Bezahlung
2.1 Bei der Anmeldung, spätestens 7 Tage nach Erhalt unserer Bestätigung sind 10% des Reisepreises bar oder durch Überweisung anzuzahlen. Die Prämie für die gegebenenfalls abgeschlossene Reiseversicherung ist unmittelbar bei Abschluss zu zahlen. Die Restzahlung ist spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt fällig.
2.2 Etwaige Rücktrittsentgelte sind sofort fällig.
2.3 Ein Sicherungsschein zur Absicherung der Kundengelder wird dem Kunden zusammen mit der Reisebestätigung zugesandt.

3. Leistungen und Preise
3.1 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Beschreibungen und Preisangaben in der Reiseausschreibung sowie darauf Bezug nehmende Angaben in der Reisebestätigung verbindlich. Änderungen und gesonderte Vereinbarungen sind vom Veranstalter schriftlich zu bestätigen.
3.2 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
3.3 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten, insbesondere der Treibstoffkosten, oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend zu ändern.
3.4 Die Preiserhöhung muss bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn mitgeteilt werden.
3.5 Bei einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne Zahlung eines Entgeltes vom Reisevertrag zurückzutreten oder eine andere mindestens gleichwertige Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, einen solche Reise aus seinem Katalog anzubieten.

4. Reiserücktritt durch den Kunden und Umbuchung
4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter.
4.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen.
4.3 Die Höhe der Rücktrittspauschalen gliedert sich wie folgt:
Rücktritt bis 46. Tag vor Reiseantritt 10%
vom 45. bis 31. Tag vor Reiseantritt 20%
vom 30. bis 15. Tag vor Reiseantritt 35%
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50%
vom 6. bis 3. Tag vor Reiseantritt 65%
vom 2. Tag bis zum Abreisetag oder bei Nichterscheinen 80% des Reisepreises.
Es steht dem Kunden stets frei, nachzuweisen, dass dem Reiseveranstalter ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist.
4.4 Für Linienflüge:
Rücktritt bis Ticketausstellung oder 25 Tage vor Reiseantritt € 50,- p.P. Nach Ticketausstellung, beim späteren Rücktritt oder Nichterscheinen gelten zusätzlich die Stornobedingungen der Airlines.
4.5 Sollen auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen dem Reiseveranstalter in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt durch den Kunden. Der Reiseveranstalter muss daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich zum Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnet der Veranstalter jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von € 30,-.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
5.1 Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, es sei denn, dass es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
6.1 Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl kann der Veranstalter bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn die Reise absagen. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis zurück; ein weitergehender Anspruch besteht jedoch nicht.
6.2 Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen.

7. Haftung- und Beschränkung
7.1 Der Reiseveranstalter haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Landes- und Ortsüblichkeit.
7.2 Die Haftung des Veranstalters auf Schadenersatz wegen vertraglicher Ansprüche aus dem Reisevertrag ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt, soweit er für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein durch Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
7.3 Für die Beurteilung eines Verschuldens eines Personenkreises sind die am Ort der Leistungserbringung geltenden Vorschriften maßgebend.
7.4 Wird im Rahmen einer Leistung oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Veranstalter in soweit eine Fremdleistung, sofern er in der Reisebeschreibung oder in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Er haftet in diesem Fall nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, die dem Kunden auf Wunsch zugänglich zu machen sind.
7.5 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
7.6 Bitte beachten Sie, dass China und viele andere Länder in Asien auf Grund ihrer vorhandenen Infrastruktur zu den organisatorisch schwierigsten Ländern der Welt gehören und als Schwellenländer gelten. Komfort, Service und Hygiene können nicht immer mit westeuropäischem Standard gemessen werden. Vom Kunden sind somit entsprechende Einschränkungen zu akzeptieren. Alle Leistungen wie z.B. Essen, Hotel, Verkehrsmittel usw. sind immer an örtlichen Maßstäben zu messen. Spezifikationen entsprechen den jeweiligen Landes- und Ortsüblichkeiten bzw. sind nach Landeskategorien einzustufen.

8. Geltendmachen von Ansprüchen
8.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen hat der Kunde innerhalb von vier Wochen nach vertraglich vorgesehener Reise gegenüber dem Reiseveranstalter schriftlich geltend zu machen.
8.2 Alle Ansprüche des Kunden verfallen sechs Monate nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise. Der Kunde ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw. Partneragentur zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, tritt der Anspruch auf Minderung nicht ein.
8.3 Können Mängel nicht gleich behoben werden, so muss der Kunde dies sofort vom Urlaubsort aus dem Veranstalter mitteilen. Die für die Benachrichtigung notwendigen Kosten tragen wir, sofern die Reklamation berechtigt ist.
8.4 Der Kunde ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen das ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten. Reiseleitung, Leistungsträger oder andere örtliche Vertretungen sind nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen.
8.5 Schifffahrten auf den Flüssen können von der Schifffahrtsgesellschaft abhängig von Wetter oder Wasserstand geändert, gekürzt oder storniert werden. Bei Stornierung wird ein Ersatzprogramm organisiert. Weitere Ansprüche von Kunden können nicht berücksichtigt werden.

9. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
9.1 Der Reiseveranstalter weist im Reisekatalog sowie in den Reiseunterlagen auf die Bestimmungen für das jeweilige Reiseland hin. Dabei wird unterstellt, dass der Reisende Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist und keine besonderen Verhältnisse in der Person des Reiseteilnehmers gegeben sind, die die Ablehnung eines Visums zur Folge hätte. Für Angehörige anderer Staaten gibt etwa das zuständige Konsulat Auskunft.
9.2 Mit der Reisebestätigung erhält der Reiseteilnehmer Informationen über die Reise, denen Hinweise über Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsbestimmungen entnommen werden können.
9.3 Der Reiseveranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass der Reisende sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren sollte. Ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
9.4 Der Kunde ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten.
9.5 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

10. Reiseinformationen
10.1 Auf besondere Informationen zu den einzelnen Reiseprogrammen weisen wir im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ausdrücklich hin.

11. Schlussbestimmungen
11.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
11.2 Sämtliche Angaben in den Reiseunterlagen des Veranstalters entsprechen dem Stand der Drucklegung. Änderungen der Leistungen und Preise sind gestattet, sofern sie nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Das gilt auch für Änderungen in Folge von Druckfehlern und Irrtümern.
11.3 Mündliche Absprachen gelten nur dann, wenn sie vom Reiseveranstalter schriftlich bestätigt wurden.

12. Gerichtsstand / Rechtswahl
12.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grund nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet jedoch bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
12.2 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz in Münster verklagen.
12.3 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters Münster vereinbart.

Veranstalter: Chinareise.com
Fuggerstrasse 15, 48165 Münster

Stand: November 2013

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