ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN [ zurück ]
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit Ihrer schriftlichen oder mündlichen Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen die Reisebestätigung entweder über den Vermittler oder direkt aushändigen.
1.3 Weicht unsere Annahmeerklärung von Ihrer Anmeldung ab, so liegt hierin ein neues Angebot von uns. Wir halten uns an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären.
1.4 Sonderleistungen (Einzelzimmer, Ausflüge, Anschlussflüge u.a.) können nur berücksichtigt werden, wenn Sie mit der Anmeldung gebucht werden.

2. Bezahlung
2.1 Bei der Anmeldung, spätestens 7 Tage nach Erhalt unserer Bestätigung sind 10% des Reisepreises, höchstens jedoch € 260,- je Reiseteilnehmer bar oder durch Überweisung anzuzahlen. Die Prämie für die gegebenenfalls abgeschlossene Reiseversicherung ist unmittelbar bei Abschluß zu zahlen. Die Restzahlung ist spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt fällig.
2.2 Etwaige Rücktrittsentgelte sind sofort fällig.
2.3 Ein Sicherungsschein zur Absicherung der Kundengelder wird dem Kunden zusammen mit der Anzahlungsrechnung zugesandt.

3. Leistungen und Preise
3.1 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Beschreibungen und Preisangaben in der Reiseausschreibung sowie darauf Bezug nehmende Angaben in der Reisebestätigung verbindlich. Änderungen und gesonderte Vereinbarungen sind vom Veranstalter schriftlich zu bestätigen.
3.2 Bei unvorhersehbaren Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages ist der Kunde durch den Veranstalter unverbindlich in Kenntnis zu setzen. Ändern sich Devisen oder Wechselkurse, behördlich festgelegte Beförderungstarife, Gebühren oder Steuern, ist eine Anpassung jederzeit möglich.
3.3 Die Preiserhöhung muss bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn mitgeteilt werden.
3.4 Bei einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne Zahlung eines Entgeltes vom Reisevertrag zurückzutreten oder eine andere mindestens gleichwertige Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, einen solche Reise aus seinem Katalog anzubieten.
Der Rücktritt muß unverzüglich schriftlich gegen über dem Reiseveranstalter bzw. dem buchenden Reisebüro erklärt werden.

4. Reiserücktritt. Umbuchung. Ersatzperson
4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter.
4.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen.
4.3 Die Höhe der Rücktrittspauschalen gliedert sich wie folgt:
Rücktritt bis 46. Tag vor Reiseantritt 10%, mindestens € 50 p.P.
vom 45. bis 31. Tag vor Reiseantritt 20%
vom 30. bis 15. Tag vor Reiseantritt 35%
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50%
vom 6. bis 3. Tag vor Reiseantritt 65%
vom 2. Tag bis zum Abreisetag oder bei Nichterscheinen 80% des Reisepreises.
4.4 Für Linienflüge:
Rücktritt bis Ticketausstellung oder 25 Tage vor Reiseantritt € 50,- p.P. Beim späteren Rücktritt oder Nichterscheinen € 180,- p.P.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
5.1 Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, es sei denn, dass es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
6.1 Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl kann der Veranstalter bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn die Reise absagen. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis zurück; ein weitergehender Anspruch besteht jedoch nicht.
6.2 Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält.
6.3 Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen.

7. Haftung- und Beschränkung
7.1 Der Reiseveranstalter haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Landes- und Ortsüblichkeit.
7.2 Die Haftung des Veranstalters auf Schadenersatz wegen vertraglicher Ansprüche aus dem Reisevertrag ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt, soweit er für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein durch Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
7.3 Für die Beurteilung eines Verschuldens eines Personenkreises sind die am Ort der Leistungserbringung geltenden Vorschriften maßgebend.
7.4 Wird im Rahmen einer Leistung oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Veranstalter in soweit eine Fremdleistung, sofern er in der Reisebeschreibung oder in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Er haftet in diesem Fall nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, die dem Kunden auf Wunsch zugänglich zu machen sind.
7.5 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
7.6 Bitte beachten Sie, dass China und viele andere Länder in Asien auf Grund ihrer vorhandenen Infrastruktur zu den organisatorisch schwierigsten Ländern der Welt gehören und als Schwellenländer gelten. Komfort, Service und Hygiene können nicht immer mit westeuropäischem Standard gemessen werden. Vom Kunden sind somit entsprechende Einschränkungen zu akzeptieren. Alle Leistungen wie z.B. Essen, Hotel, Verkehrsmittel usw. sind immer an chinesischen Maßstäben zu messen. Spezifikationen entsprechen den jeweiligen Landes- und Ortsüblichkeiten bzw. sind nach einheimischen Kategorien einzustufen.

8. Geltendmachen von Ansprüchen
8.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen hat der Kunde innerhalb von vier Wochen nach vertraglich vorgesehener Reise gegenüber dem Reiseveranstalter schriftlich geltend zu machen.
8.2 Alle Ansprüche des Kunden verfallen sechs Monate nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise. Der Kunde ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw. Partneragentur zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Kunde schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, tritt der Anspruch auf Minderung nicht ein.
8.3 Können Mängel nicht gleich behoben werden, so muss der Kunde dies sofort vom Urlaubsort aus dem Veranstalter mitteilen. Die für die Benachrichtigung notwendigen Kosten tragen wir, sofern die Reklamation berechtigt ist.
8.4 Der Kunde ist verpflichtet, bei eventuell auftreten- den Leistungsstörungen das ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten. Reiseleitung, Leistungsträger oder andere örtliche Vertretungen sind nicht berechtigt Ansprüche anzuerkennen.
8.5 Schifffahrten auf den Flüssen können von der Schifffahrtsgesellschaft abhängig von Wetter oder Wasserstand geändert, gekürzt oder storniert werden. Bei Stornierung wird ein Ersatzprogramm organisiert. Weitere Ansprüche von Kunden können nicht berücksichtigt werden.

9. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
9.1 Der Kunde ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert wurden.
9.2 Der Veranstalter haftet nicht für Informationen über die oben genannten Vorschriften, die auf Wunsch an die Kunden weitergeleitet werden. Das mit der Bestätigung der Anmeldung dem Reisenden übersandte Formular für die Beantragung des Visum ist spätestens 6 Wochen vor Reiseantritt mit dem Original-Reisepass dem Veranstalter vollständig ausgefüllt zuzustellen.

10. Reiseinformationen
Auf besondere Informationen zu den einzelnen Reiseprogrammen weisen wir im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ausdrücklich hin.

11. Schlussbestimmungen
11.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
11.2 Sämtliche Angaben in den Reiseunterlagen des Veranstalters entsprechen dem Stand der Drucklegung. Änderungen der Leistungen und Preise sind gestattet, sofern sie nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Das gilt auch für Änderungen in Folge von Druckfehlern und Irrtümern.
11.3 Mündliche Absprachen gelten nur dann, wenn sie vom Reiseveranstalter schriftlich bestätigt wurden.
11.4 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz in Münster verklagen.

Veranstalter:
Chinareise.com
Fuggerstrasse 15
48165 Münster

Stand: Oktober 2006


[ Home ]