VISUM FÜR HONGKONG [ zurück ]
 Merkblatt zur Beantragung eines Visums für Hongkong
(gültig ab den 1. September 1999)

Erforderliche Papiere:

  1. Reisepass mit Gültigkeit von mindestens 6 Monaten und mit mindestens einer leeren Seite für das Visum
  2. ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Hongkong-Antragsformular mit einem Lichtbild
  3. eine bestätigte Hotelbuchung
  4. eine bestätigte Ticketbuchung
  5. für das Studium, das Praktikum oder die Arbeitsaufnahme noch ein Empfehlungsbrief von der deutschen Universität bzw. Hochschule, eine Bestätigung von der Universität/Firma in HK oder ein Arbeitsvertrag sowie den Namen und die Adresse von dem Arbeitgeber in HK.
Alle Papier müssen persönlich oder in Vertretung eingereicht bzw. abgeholt werden.

Visumgebühr:
per Verrechnungsscheck oder Bargeld: pro Person 60DM
Gebühr für die Telekommunikation mit der zuständigen Behörde der HKSAR: 40 DM
Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 - 6 Wochen.

Die deutschen Staatsangehörigen brauchen für einen Aufenthalt aus touristischem oder geschäftlichem Zweck in Hongkong innerhalb 3 Monaten kein Visum zu beantragen.

Zuständig Behörden für Visum:

  • Botschaft der VR China:
    Märkischer Ufer 54
    10179 Berlin
    Bürozeit der Konsularabteilung: Mo.- Fr. 9:00-12:00
    Tel: 030-27588-0
    Fax: 030-27588221
    (Telefonisch ist die Visastelle nur am Dienstag und Donnerstag von 14:30 bis 16:30 erreichbar.)
  • Außenstelle der Botschaft der VR China in Bonn
    Kurfürstenallee 12
    53177 Bonn
    Bürozeit: Mo.- Fr. 9:00-12:00
    Tel: 0228-955980
    Fax: 0228-362350
  • Generalkonsulat der VR China in Hamburg
    Elbchaussee 268
    22605 Hamburg
    (Konsularbezirk: Bundesländer Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein)
    Bürozeit: Mo.- Fr. 9:00-12:00
    Tel: 040-826975/ 82276018
    Fax: 040-82276022
  • Generalkonsulat der VR China in München
    Roman Str. 107
    80639 München
    (Konsularbezirk: Bundesland Bayern)
    Bürozeit: Mo.- Fr. 9:00-12:00
    Tel: 089-17301612
    Fax: 089-17301619
Ohne Gewähr! Genaue Auskunft bitte bei der Konsularabteilung der Botschaft.
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