VISUM FÜR CHINA [ zurück ]
 Merkblatt zur Beantragung eines Visums für die Volksrepublik China
(gültig ab den 1. September 1999)

Erforderliche Papiere:

  1. Reisepass mit Gültigkeit von mindestens 6 Monaten und mit mindestens einer leeren Seite für das Visum
  2. ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular mit einem Lichtbild
  3. für mehrmaliges Geschäftsvisum bis zu 1 Jahr eine Einladung (im Original) von den jeweils zuständigen Ministerien, Provinzregierungen oder von ihnen ermächtigten Firmen und Institutionen der VR China
  4. für Arbeitsvisum noch eine Arbeitserlaubnis vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherung der VR China
  5. ein Aidstest für einen Aufenthalt länger als 6 Monate
Visumgebühr (per Verrechnungsscheck oder Bargeld):
  1. für deutsche Staatsbürger:
    ein einmaliges Visumpro Person 30.- DM
    ein zweima1iges Visumpro Person 50.- DM
    ein mehrmaliges Visum für 6 Monatenpro Person 70.- DM
    ein mehrmaliges Visum für 1 Jahrpro Person 100.- DM

  2. Passinhaber, der keine deutsche Staatsangehörigkeit hat:
    ein einmaliges Visumpro Person 60.- DM
    ein zweima1iges Visumpro Person 90.- DM
    ein mehrmaliges Visum für 6 Monatenpro Person 120.- DM
    ein mehrmaliges Visum für 1 Jahrpro Person 180.- DM

  3. Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung:
    am gleichen Tag:(Annahme nur bis 11:00)pro Person 60.- DM
    Innerhalb von 2 Tagen:pro Person 40,- DM
  4. (Normalerweise kann das Visum in 4 Arbeitstagen abgeholt werden.)

Die erforderlichen Papiere können frühesten 50 Tage vor der geplanten Reise angenommen werden.

Alle Papier müssen persönlich oder in Vertretung eingereicht werden bzw. abgeholt werden. Die Beantragung per Post ist nicht möglich.

Touristisches:
Für Touristen ist nur ein- oder zweimaliges Einreisevisum bis zu 3 Monaten möglich. Wenn Sie mit eigenem Fahrzeug in die VR China einreisen möchten, sollen Sie an einer Reisegruppe teilnehmen und durch ein chinesisches Reisebüro eine schriftliche Sondergenehmigung beantragen.

Für eine Reise ins Autonome Gebiet Tibet der VR China kann nur Gruppenvisum beantragt werden. Sonstiges: Zur Anforderung von Antragsformularen wird gebeten, einen frankierten Rückumschlag beizulegen. Das Formular darf kopiert werden

Bei Nichtbeachtung dieses Merkblattes müssen Sie mit Verzögerungen und zusätzlichen Kosten rechnen.

Zuständig Behörden für Visum:

  • Botschaft der VR China:
    Märkischer Ufer 54
    10179 Berlin
    Bürozeit der Konsularabteilung: Mo.- Fr. 9:00-12:00
    Tel: 030-27588-0
    Fax: 030-27588221
    (Telefonisch ist die Visastelle nur am Dienstag und Donnerstag von 14:30 bis 16:30 erreichbar.)
  • Außenstelle der Botschaft der VR China in Bonn
    Kurfürstenallee 12
    53177 Bonn
    Bürozeit: Mo.- Fr. 9:00-12:00
    Tel: 0228-955980
    Fax: 0228-362350
  • Generalkonsulat der VR China in Hamburg
    Elbchaussee 268
    22605 Hamburg
    (Konsularbezirk: Bundesländer Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein)
    Bürozeit: Mo.- Fr. 9:00-12:00
    Tel: 040-826975/ 82276018
    Fax: 040-82276022
  • Generalkonsulat der VR China in München
    Roman Str. 107
    80639 München
    (Konsularbezirk: Bundesland Bayern)
    Bürozeit: Mo.- Fr. 9:00-12:00
    Tel: 089-17301612
    Fax: 089-17301619
Ohne Gewähr! Genaue Auskunft bitte bei der Konsularabteilung der Botschaft.
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