Einreise
Alle Reisenden müssen bei Ankunft im Besitz der erforderlichen Rück- oder Weiterreise-Tickets, der Reisepapiere für ihr nächstes Zielland und ausreichender Geldmittel/Unterkunftsvoucher für den Aufenthalt in der VR China sein.
Einreise mit Visum
Visa-Anträge sind an die konsularischen Vertretungen der VR China zu richten. (Auch die evtl. mögliche Visumerteilung bei Ankunft bzw. Visumerteilung in Hongkong beachten.) Mit Ausnahme von Tibet, das derzeit nur mit zusätzlicher Erlaubnis zum normalen chines. Visum besucht werden darf, sind alle größeren Städte und die meisten Provinzen für ausländische Reisende (gleichgültig, ob Gruppen- oder Individualreisende) mit dem normalen chines. Visum bereisbar. Für bestimmte Grenzgebiete, Teile einiger Provinzen, z.B. in Sichuan, ist eine zusätzliche Sondererlaubnis erforderlich.
Bei Gruppenreisen muß das gesamte Reiseprogramm vom
Veranstalter mit dem staatl. chines. Reisebüro in Beijing oder den sonstigen berechtigten Reiseorganisationen in der VR China arrangiert werden. Nach Vorliegen der Bestätigung und des ungefähren Reiseablaufs ist dann das Gruppenvisum bei der (für den Sitz des Reiseveranstalters) zuständigen visaberechtigten chines. konsularischen Vertretung zu beantragen. Die Reiseorganisationen in der VR China bemühen sich, den Reiseablauf sowie die Hotelauswahl und die Verkehrsmittel dem Wunsch des Veranstalters entsprechend auszuwählen und durchzuführen (der exakte Ablauf wird in der Regel jedoch erst bei Ankunft in China mitgeteilt).
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