RAT & TAT-PAKET |
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1. Reiserücktrittskosten-Versicherung
Ersatz der vertraglichen Stornokosten aus wichtigen Gründen wie:
- Unfall, unerwartete schwere Erkrankung und Tod
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft, wenn das Risiko einer Reise zu hoch ist
- Schaden am Eigentum des Versicherten infolge von Feuer, Elementarereignissen oder bei strafbaren Handlungen eines Dritten
- betriebsbedingte Arbeitslosigkeit und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
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Der Versicherungsfall kann ausgelöst werden durch:
- die versicherte Person
- Angehörige (z. B. Verwandte, Lebensgefährten) der versicherten Person
- Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen
- mitreisende (auch nicht verwandte bzw. angehörige) Personen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben. Für diesen Personenkreis besteht jedoch nur gegenseitiger Versicherungsschutz bei gemeinsamer Buchung und Versicherung von höchstens 6 Personen.
Selbstbehalt bei jedem Versicherungsfall DM 50,- je Person / je Objekt, bei Krankheit 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch DM 50,- je Person / je Objekt
Die maximale Versicherungssumme pro Person bzw. pro Objekt beträgt DM 20.000,-.
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