REISEGEPÄCK-VERSICHERUNG
Flugzeug gelandet - Gepäck weg?
Reisegepäck-Versicherung
 
Entschädigung für aufgegebenes Reisegepäck bei
  • Abhandenkommen oder Beschädigung bis zur Höhe der Versicherungssumme
  • für Ersatzkäufe bis zu DM 1.000,- bei verspäteter Gepäckauslieferung
Entschädigung für mitgeführtes Reisegepäck bei
  • strafbaren Handlungen Dritter
  • Unfällen des Transportmittels
  • Feuer und Elementarereignissen

Selbstbehalt DM 100,- bei mitgeführtem Reisegepäck.

Es ist das gesamte Reisegepäck des Versicherungsnehmers und der Mitreisenden versichert, sofern diese Personen mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Video- und Fotoapparate, inkl. Zubehör sowie Schmucksachen sind als mitgeführtes Reisegepäck jeweils nur mit einem Drittel der Versicherungssumme versichert. Als aufgegebenes Reisegepäck sind sie nicht versichert.

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