ZOLLBESTIMMUNGEN [ zurück ]
Zollkontrolle:
Bei der Einreise muß eine Gepäckdeklaration ausgefüllt werden, die bis zur Ausreise aufgehoben werden muß.

Zollfreie Gegenstände:

  • Zigaretten und alkoholhaltige Getränke
    400 Zigaretten oder 100 Zigaren oder 500 g Tabak; 2 Flaschen Spirituosen (jeweils bis zu 0,75 Liter),
  • Gegenstände des personlichen Bedarfs
    Jeder Reisender darf je einer Kamera, einen Kassettenrecorder, einer Standard-Videokamera und einen Minicomputer mit sich führen, die wieder ausgeführt werden müssen, sonst fällt Einfuhrzoll an.
  • Gold- und Silberwaren
    Pro Person sind höchstens 50 g Gold- und Silberwaren erlaubt, die aber wieder ausgeführt werden müssen. Gold- und Silberwaren, die in China mit Devisen gekauft werden, dürfen nur mit Bescheinigung ausgeführt werden.
  • Devisen
    Für die Einfuhr von Devisen, reiseschecks und Kreditkarten gibt es bei der Einreise keine Beschränkungen. Einreised mit und ohne Aufenthaltserlaubnis in China können Bargeld von jeweils 2000 bzw. 5000 US Dollar oder von anderen Devisen im gleichen Wert einführen, die aber in der Zollerklärung angegeben werden müssen, eine Kopie dieses Formulars wird bei der Ausreise am Zoll verlangt. Die Ausfuhr der nicht mitgeführten Devisien ist nur mit Bescheinigung des chinesischen Staatsamt für Devisenverwaltung gestattet.
  • Chinesische Währung
    Bei der Ausreise sind 6000 Y RMB gestattet.
  • Antiquitäten und Kunstwerke
    die Ausfuhr von Antiquitäten muß bei der Ausreise am Zoll angegeben werden. Die Ausfuhr von nicht mitgeführten Antiquitäten ist nur nach Bescheining der zuständigen Behörden gestattet und muß bei der Ausreise am Zoll angegeben werden. Antiquitäten, die nicht den roten Lacksiegel eines offiziellen Antiquitätengeschäfts tragen, dürfen nicht ausgeführt werden; Schon der Besitz eines derartigen Gegenstandes ist illegal.
  • Chinesische Arznei
    Jeder Ausreisende, der ins Ausland und Hongkong oder Macao fährt, kann chinesische Arznei im Wert von 300 bzw. 150 Yuan ausgeführen. Geschickt ins Ausland und Hongkong oder Macao darf sie jeweils im Wert von 200 bzw. 100 Yuan. In jedem fall ist eine Quittung notwendig. Die Ausfuhr von Moschus ist verboten.
  • Reisesouvenirs
    Reisesouvenirs, die in China mit Devisen gekauft wurden, dürfen in beliebiger Menge ausgeführt werden, ausgenommen sind solche, die eine Exporterlaubnis oder Ausfuhrzoll verlangen.

Verbotene Importwaren:

  • Waffen aller Art, Munition und explosive Artikel;
  • Gefälschte Währungen und Wertpapiere;
  • Publikationen, Filme, Fotos, Schallplatten, Kinofilme, Tonbänder, Videobänder, VCD-Pallten und Disketten, die sich negativ auf die Politik, Wirtschaft, Kultur und Moral Chinas auswirken;
  • Tödliche Gifte;
  • Opium, Morphium, Heroin, Haschisch und andere rauschgifte;
  • Seuchenverdächtige Tiere und Pflanzen;
  • Lebensmittel, Medikamente und andere Sachen aus Seuchengebieten

Verbotene Exportwaren:

  • Alle verbotenen Importwaren;
  • Manuskripte, Drucksachen, Filme, Fotos, Schallplatten, Kinofilme, Tonbänder, Videobänder, VCD-Platten und Disketten, die sich auf Staatsgeheimnisse beziehen;
  • Kostbare Kulturgegenstände;
  • Seltene Tiere und Pflanzen (einschl. ausgestopfter Tiere und getrockneter Pflanzen).

Hinweise: China ist dem Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen beigetreten.


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